Gebuchte Limousinen kommen nicht!
In der letzten Zeit ist es die Tendenz, dass viele Brautpaare auf Betrüger reinfallen. Wir bekommen es oft zu hören, dass man eine Absage kurz vor der HZ bekommen hat, oder die Limo gar nicht gekkommen ist. Einige versuchen noch zu retten was zu retten ist, aber meistens ist es schon viel zu spät, weil bei anderen Unternehmen alle Fahrzeuge so kurzfristig nicht mehr zu bekommen sind.
Das müssen Sie als Mieter wissen:
1. Billigfahrten
Finger weg von Billiganbietern! Ein seriöser Anbieter würde sich niemals leisten können Billigfahrten bis 90,00 Euro pro Stunde anzubieten. Sein Unternehmen würde mit dem Verdienst nicht lange überleben können. Jedes Fahrzeug im Mietwagenverkehr muss eine Genehmigung besitzen - eine
Mietwagen-Konzession vom Verkehrsamt. Das gilt auch für Oldtimer und
Stretchlimousinen. Hierfür müssen verschiedene Auflagen erfüllt werden
unter anderem eine Mietwagenversicherung. Eine Mietwagenversicherung ist
sehr kostspielig und so manch ein Vermieter will sich diese Kosten
sparen. In einer als Privatwagen versicherten Limousine genießen Sie keinerlei
Versicherungsschutz. Und der Fahrer sowie der Fahrzeughalter macht sich
strafbar.
Der Anbieter muss zudem eine Mietwagenunternehmerprüfung bei der IHK
ablegen. Auch hier sind Auflagen zu erfüllen. Führungszeugnis,
Finanzielle Leitfähigkeit persönlich Zuverlässig und anders.
Die Konjunktur ist schlecht - so mancher denkt an einen kleinen
Nebenerwerb. Eine alte Stretchlimousine mit ein paar Monaten TÜV und
sehr hoher Kilometerleistung gibt es schon ab paar Tausend Euro. Eine
selbstgebaute Homepage kostet auch nicht viel. Und schon geht es los...
In diesen Fällen bekommt der Kunde sofort eine (schriftliche) Zusage über ein recht günstiges Angebot.
Hier
trennt sich die Spreu vom Weizen: Wenige Firmengründer starten
professionell und kundenorientiert. Viele brauchen dringend Aufträge und
fahren für sehr wenig Geld mit katastrophalen Fahrzeugen. Kunden die
sich vorher nicht informiert haben werden nie wieder eine Limousine
mieten. Das alles schadet dem guten Ruf der Branche.
Bei einem
seriösen Vermieter, können Sie sich die Limousine vor dem BUCHEN
persönlich anschauen (nicht abschrecken lassen wenn der Vermieter sagt:
Die Limousine ist JETZT nicht gereinigt.).
Fazit: Wer weniger als 90 Euro bezahlen
möchte, sollte lieber sicher in einem Taxi fahren als in einer
heruntergekommenen Stretchlimo die nicht für Personenbeförderung zugelassen ist!
ROTE KENNZEICHEN!!! Finger weg!!!
Leider kommt es sehr oft vor, dass angemietete Limousinen mit roten Kennzeichen oder Tages-Zulassungskennzeichen ankommen. Fahrzeuge mit roten Kennzeichen sind nicht für die Personenbeförderung zulässig! Steigen Sie nie in solche Fahrzeuge ein, Sie genießen keinen Versicherungssschutz und bei einer Polizeikontrolle werden nicht mehr in der Limo fahren dürfen !!!
Mietwagen müssen jährlich (!) zum TÜV. Hat ein Mietfahrzeug mehr als ein Jahr TÜV, kann er schon gar nicht als Mietwagen zugelassen sein.
2. Personenanzahl
Nur bis zu 7- 8 Personen je nach Fahrzeugzulassung können in der Limousine mitfahren. Einige unseriöse bieten sogar für mehr als 9.
Hier wären Sie als Fahrgast nicht versichert und bei einer allgemeinen
Straßenverkehrskontrolle müssten Sie das Fahrzeug umgehend verlassen. Also Angebote wie z. B 15 Leute in einem Hammer sind sehr verdächtig und sollen überprüft werden, damit der Hochzeitsfahrt nichts im wege stehen kann und Sie zur Kirche oder Feier pünktlich ankommen.
3. Versteckte Kosten.
Achten Sie bei einer Buchung auf "versteckte
Kosten". Bei manchen Vermietern stehen am Ende diverse "versteckte Kosten" auf der Rechnung, z.B. Benzin,
gefahrene km, Mehrwertsteuer etc. Vergleichen Sie Endpreise. Lassen Sie sich immer ein schrifliches Angebot erstellten, bevor Sie eine Anzahlung machen.
Unser TIPP für Sie: Sehen Sie sich die Limousine und den Vermieter vor dem Buchen persönlich an. Reservieren Sie keine Fahrzeuge per Mausklick im Internet, um sich den Ärger wegen dem möglichen Betrug zu ersparen. Vertrauen Sie nur den langbestehenden Unternehmen (Empfehlung) und verlangen Sie bei Zweifel nach Personenbeförderungsbescheinigung. Lassen Sie sich VOR DEM EINSTEIGEN und/oder BUCHEN den
Personenbeförderungsschein ("gelber Schein" - MUSS genau wie der
Führerschein vom Fahrer mitgeführt werden) und die Mietwagenkonzession
("blauer Schein" - MUSS genau wie der Fahrzeugschein im Fahrzeug
mitgeführt werden zeigen.
* die Chauffeure müssen im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins sein.
* eine Stretchlimousine muss als "Personenmietwagen" versichert sein
und muss die TÜV Hauptuntersuchung gemäß § 29 STVZO
incl. §41(1) BOKraft einmal im Jahr durchführen lassen.
* in einer als Privatwagen versicherten Stretchlimousine genießen Sie keinerlei Versicherungsschutz.
* nach PBefG § 4 dürfen nicht mehr als neun Personen
(einschließlich Führer) befördert werden.
* wer mehr als neun Personen (einschließlich Führer) befördert muss eine Buskonzession besitzen.
* ein "Sonderkennzeichen" an einer Stretchlimousine, die gegen Entgelt Personenbeförderung betreibt ist NICHT erlaubt!
Nähere Infos HIER
* sehen Sie sich die Stretchlimousinen und den Vermieter unbedingt vor dem BUCHEN persönlich an.
* lassen
Sie sich VOR DEM EINSTEIGEN und/oder BUCHEN den GÜLTIGEN
Personenbeförderungsschein (gelber Schein) und die Mietwagenkonzession
(blauer Schein) zeigen.
Unsere Fahrzeuge stehen für Sie bereit, um Ihr Traumtag nicht nur schön zu gestalten, sondern auch eine schöne Erinnerung für Sie und Ihre Gäste zu hinterlassen.
Rufen Sie uns an und wir beraten Sie gerne über unsere Fahrzeuge.
Ihr SUPER-LIMO.DE Team